Claudine Longet, die in Frankreich geborene Sängerin und Schauspielerin, deren Leben mit einem der aufsehenerregendsten Rechtsfälle der 1970er Jahre verknüpft war, ist im Alter von 84 Jahren gestorben. Ihr Tod wurde von ihrem Neffen Bryan Longet bestätigt, der die Nachricht am Donnerstag über soziale Medien bekannt gab.
Longet, eine gebürtige Pariserin, begann ihre Unterhaltungskarriere als Kinderschauspielerin in Frankreich, bevor sie in den Vereinigten Staaten internationale Anerkennung erlangte. Man erinnert sich vielleicht am besten an sie für ihre erfolgreiche Bossa-Nova-Ballade „Nothing to Lose“, die neben Peter Sellers im Film „The Party“ von 1968 eine prominente Rolle spielte. Vor ihren rechtlichen Problemen hatte sie eine erfolgreiche Plattenkarriere mit Alben wie „Claudine“ und trat in zahlreichen Fernsehproduktionen auf.
Eine hochkarätige Ehe und Tragödie
Longets öffentliches Auftreten veränderte sich dramatisch, nachdem sie Anfang der 1960er Jahre beim Tanzen in einer Revue in Las Vegas den amerikanischen Schlagersänger Andy Williams kennenlernte. Das Paar heiratete und bekam drei Kinder, ließ sich jedoch Mitte der 1970er Jahre scheiden. Nach der Trennung zog Longet nach Aspen, Colorado, wo sie eine Beziehung mit Vladimir „Spider“ Sabich begann, einem olympischen Skifahrer, der bei den Winterspielen 1968 für die Vereinigten Staaten angetreten war.
Am 21. März 1976 erschoss Longet Sabich in ihrem Haus. Ihrem Bericht zufolge hielt sie eine Luger-Pistole in der Hand, die Sabich ihr gezeigt hatte, als sie versehentlich abgefeuert wurde. Der 31-jährige Sabich starb an einer einzigen Schusswunde im Bauch. Longet begleitete ihn im Krankenwagen ins Krankenhaus, wo er später seinen Verletzungen erlag.
Der Prozess, der die Welt faszinierte
Der anschließende Prozess erregte intensive Medienbeobachtung und weltweite Aufmerksamkeit. Andy Williams blieb trotz ihrer Scheidung ein unerschütterlicher Unterstützer von Longet. Er begleitete sie zum und vom Gerichtsgebäude, übernahm ihre Anwaltskosten und verteidigte öffentlich ihre Unschuld. In einem Interview mit CBS This Morning aus dem Jahr 2009 erklärte Williams: „Ich fand es unfair, ich dachte, sie sei unschuldig, ich dachte, es sei ein Unfall.“**
Longet wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Allerdings stand die Strafverfolgung aufgrund von Verfahrensfehlern der Strafverfolgungsbehörden vor erheblichen Hürden, darunter die Entnahme einer Blutprobe von Longet ohne Haftbefehl. Nach viertägiger Beratung verurteilte die Jury sie im Januar 1977 wegen fahrlässiger Tötung.
Das Urteil war relativ mild: Longet erhielt zwei Jahre auf Bewährung, eine Geldstrafe von 250 US-Dollar und eine 30-tägige Gefängnisstrafe, die sie an einem von ihr gewählten Datum verbüßte.
Nachwirkungen und Vermächtnis
Die Verurteilung beendete praktisch Longets Karriere in der Unterhaltungsbranche. Sie wurde zum Gegenstand öffentlicher Lächerlichkeit, war in einem Saturday Night Live -Sketch zu sehen und wurde im unveröffentlichten Song „Claudine“ der Rolling Stones erwähnt, der den spöttischen Text „Claudine’s back in jail again“ enthielt.*
In den Jahren nach dem Prozess heiratete Longet ihren Verteidiger Ron Austin und lebte weiterhin in Aspen. 1977 reichte Sabichs Familie eine Zivilklage in Höhe von 1,3 Millionen US-Dollar gegen sie ein. Die beiden Parteien einigten sich schließlich auf eine Einigung, die eine strikte Klausel enthielt, die es Longet untersagte, jemals öffentlich über Sabich oder den Prozess zu sprechen.
Longets Leben bleibt ein ergreifendes Beispiel dafür, wie schnell sich Ruhm in Schande verwandeln kann und wie die Komplexität des Rechtssystems bleibende Narben im persönlichen und beruflichen Erbe hinterlassen kann.
Fazit: Claudine Longets Weg von einer gefeierten Sängerin zum Mittelpunkt eines landesweiten Totschlagprozesses markierte einen tragischen Wendepunkt in ihrem Leben. Ihr Tod schließt das Kapitel einer Geschichte ab, die die Öffentlichkeit seit langem fasziniert und Elemente aus Hollywood-Glamour, olympischem Sport und juristischem Drama verbindet.
